1 Ergebnis.

Der Unterlassungsanspruch nach § 139 Abs. 1 PatG
Zehn Jahre nach der letzten großen Reform sah der Gesetzgeber wieder Handlungsbedarf im Patentrecht. Seit Inkrafttreten des 2. PatMoG enthält § 139 Abs. 1 S. 3 PatG den Einwand der Unverhältnismäßigkeit des Unterlassungsanspruchs. Es besteht kein Zweifel an der Notwendigkeit, das geltende Recht vor dem Hintergrund aktueller Herausforderungen zu überprüfen und neu zu bewerten. Unter Wahrung des Grundgedankens des Patentrechts ...

104,00 CHF